Beantragung

Wer ist berechtigt zur Beantragung der Forschungszulage?

Die Forschungszulage in Deutschland steht Unternehmen zur Verfügung, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E-Projekte) durchführen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Diese Förderung ist besonders für Unternehmen attraktiv, da sie es ermöglicht, einen Teil der Ausgaben für FuE-Aktivitäten steuerlich geltend zu machen.

Wer ist berechtigt zur Antragstellung?

Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, die nicht von der Besteuerung befreit sind, können die Forschungszulage beantragen. Dies umfasst Unternehmen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. Voraussetzung ist, dass sie FuE-Vorhaben durchführen, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben und die in eine der Kategorien wie Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung fallen.

  1. Wer oder was zählt als steuerpflichtiges Unternehmen? Ein steuerpflichtiges Unternehmen ist eine juristische oder natürliche Person, die in Deutschland steuerbare Einkünfte erzielt. Dies schließt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit ein. Solche Unternehmen sind verpflichtet, ihre Einkünfte zu deklarieren und entsprechende Steuern zu zahlen, basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Steuerrechts.
  2. Kein Anrecht auf Antragstellung: Ein Unternehmen, das von der Besteuerung ausgenommen ist, zahlt aufgrund spezifischer rechtlicher Ausnahmen keine Steuern. Beispiele hierfür sind gemeinnützige Organisationen, religiöse Einrichtungen oder kulturelle Institutionen, die aufgrund ihrer sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Tätigkeiten steuerbefreit sind. Solche Organisationen sind in der Regel nicht förderfähig für die Forschungszulage, da die Zulage steuerlich angerechnet wird und daher eine Steuerpflicht voraussetzt.
  3. Wie definiert sich ein F&E-Projekt? Ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt (F&E-Projekt) umfasst systematische, kreative Arbeit mit dem Ziel, neues Wissen zu gewinnen und zu nutzen. Dies kann die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen einschließen oder bedeutende Verbesserungen an bestehenden vornehmen. F&E-Projekte sind in drei Hauptkategorien unterteilt: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung, jeweils mit spezifischen Zielen und MΩerkmalen.
  4. Besondere Benefits für KMUs: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind Unternehmen, die bestimmte Kriterien hinsichtlich Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz oder Bilanzsumme nicht überschreiten. In der EU gelten Unternehmen als KMUs, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen (siehe Artikel zu KMUs). Die Forschungszulage ist besonders attraktiv für KMUs, da sie oft zusätzliche Fördermöglichkeiten und höhere Fördersätze bietet, um ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Wie funktioniert die Beantragung?

Der Prozess zur Beantragung der Forschungszulage ist zweistufig. Zuerst muss bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens beantragt werden. Nach Erhalt dieser Bescheinigung kann das Unternehmen die Forschungszulage beim Finanzamt beantragen. Die Förderung wird dann im Rahmen der nächsten Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung berücksichtigt.

Was wird gefördert?

Zu den förderfähigen Ausgaben gehören der Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmer, die in einem F&E-Vorhaben beschäftigt sind, und die Kosten für Auftragsforschung oder Kooperationsprojekte, wobei 70 Prozent dieser externen Forschungskosten anerkannt werden. Die steuerliche Förderung beträgt bis zu 35% dieser förderfähigen Ausgaben, mit einer maximalen Fördersumme von 3,5 Million Euro pro Unternehmen und Jahr.

Für detailliertere Informationen zur Antragstellung und den genauen Voraussetzungen der Forschungszulage können Sie die offiziellen Informationsquellen des Bundesfinanzministeriums oder die Bescheinigungsstelle Forschungszulage konsultieren.

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Markus Pöhlmann

Geschäftsführer
Ihr Experte für die erfolgreiche Beantragung der Forschungszulage. 20 Jahre Erfahrung als Berater, Geschäftsführer von Tech-Unternehmen, Unternehmer und Investor.

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