Wer ist zur Beantragung der Forschungszulage berechtigt?
Alle Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, können die Forschungszulage beantragen. Dabei ist es unerheblich, in welcher Branche die Unternehmen tätig sind – sei es in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gewerbebetrieb.
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass diese Unternehmen FuE-Vorhaben durchführen, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben und zu einer der folgenden Kategorien gehören:
experimentelle Entwicklung
Unternehmen, die aufgrund ihrer sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Aktivitäten von der Steuer befreit sind (wie etwa gemeinnützige Organisationen, religiöse Einrichtungen oder kulturelle Institutionen), können keine Forschungszulage beantragen. Denn die Forschungszulage wird nicht einfach nur ausgezahlt, sondern steuerlich angerechnet, was eine Steuerpflicht voraussetzt.